Hier finden Sie nähere Informationen bezüglich des Vertragsabschlusses, der Preise, Zahlungsbedingungen, Gewährleistung und Rückgabe, sowie weitere wichtige Vertragsbestandteile Für die AF Fliegengitter (im folgenden Verkäufer oder AF Fliegengitter genannt) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Vertragsabschlüssen getroffen werden, sind in diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
1.3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote vom Verkäufer sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.
2.2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Farben, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten vom Verkäufer gehören, bleiben im Eigentum von AF Fliegengitter und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von AF Fliegengitter ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
2.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme des durch die Bestellung des Käufers abgegebenen Vertragsangebots durch AF Fliegengitter zustande. Dies kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.
2.4. AF Fliegengitter behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu erbringen.
2.5. Änderungen im Design bzw. technischer Weiterentwicklungen unserer Produkte sind freibleibend jederzeit vorbehalten.
3. Preise
Unsere Preise verstehen sich bei Lieferanschriften in Österreich.
4. Lieferung
4.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.2. Falls AF Fliegengitter schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen, beginnend mit dem Zugang des Nachfristsetzungsschreibens zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. AF Fliegengitter ist bemüht, schnellstmöglich die Lieferung auszuführen. Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlenden Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten haben. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin ausdrücklich schriftlich, verbindlich zugesagt wurde.
4.3. AF Fliegengitter ist zu Teillieferungen berechtigt. Für Nachlieferungen fallen keine weiteren Kosten an.
4.4. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr von AF Fliegengitter. Eventuelle Transportschäden müssen vom Käufer beim Wareneingang beim Monteur angezeigt werden.
4.5. Verladung und Transport erfolgen versichert auf Gefahr von AF Fliegengitter. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert AF Fliegengitter die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers ein. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Für die Einlagerung kann AF Fliegengitter nach billigem Ermessen übliche Vergütung verlangen.
4.6. Gerät der Käufer mit der Annahme der Waren in Verzug, so ist AF Fliegengitter nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
4.7. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.8. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
4.9. Beruht der Lieferverzug des Verkäufers auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, so ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 10 % des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind dann ausgeschlossen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Wir liefern für den privaten und gewerblichen Bedarf. Die Lieferung gegen Rechnungslegung, wobei der Käufer in diesem Fall auf Verlangen von AF Fliegengitter entsprechende Sicherheit zu stellen hat.
5.2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, die jeweils üblichen Zinsen und Kosten zu berechnen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, jegliche weitere Warenlieferungen zurückzubehalten. Falls nicht anders ausgezeichnet, gelten alle Preise in EURO.
5.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von AF Fliegengitter anerkannt sind.
5.4. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch des Käufers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Gewährleistung/Haftung
6.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
6.2. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber AF Fliegengitter zu rügen. Transportschäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
6.3. AF Fliegengitter ist nicht zu Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist der Verkäufer - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
6.4. Liegt ein von AF Fliegengitter zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann AF Fliegengitter wahlweise Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung vornehmen. AF Fliegengitter ist berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.
Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, oder hat AF Fliegengitter die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von AF Fliegengitter beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft oder -Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
6.5. Schadenersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder AF Fliegengitter die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
6.6. Der Verkäufer haftet unbeschadet der Regelung in Ziffer 6.4 und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm beruhen sowie für Schäden, die nach der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie auf Arglist des Verkäufers beruhen.
6.7. AF Fliegengitter haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betreffen, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). AF Fliegengitter haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer im übrigen nicht. Die vorbeschrieben enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für den gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von AF Fliegengitter betroffen ist.
6.8. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des von AF Fliegengitter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Rückgaberecht
Alle bestellten Produkte sind Maßanfertigungen. Sie sind grundsätzlich von Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen, wenn nichts anderes ausnahmsweise ausdrücklich schriftlich von AF Fliegengitter bestätigt wurde. In diesem Fall besteht ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Eine Rücknahme erfolgt nur nach Absprache und einwandfreiem Zustand. Bei wesentlichen Verschlechterungen der retournierten Waren oder bei Verlust der Waren behält sich AF Fliegengitter ausdrücklich vor, Schadenersatz zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. AF Fliegengitter behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die AF Fliegengitter gegen den Käufer im Zusammenhang mit den gekauften Waren (z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen) nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die AF Fliegengitter aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.
8.2. Die weitere Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im ordentlichen Geschäftsverkehr gestattet. Mit Zahlungsverzug erlischt das Recht zur Weiterveräußerung/-verarbeitung. Der Käufer tritt AF Fliegengitter seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung/-verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen sicherungshalber bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen von AF Fliegengitter an die diese Abtretung annehmende AF Fliegengitter ab. Der Weiterveräußerung steht der Einbau in Grundstücken oder Baulichkeiten oder die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge durch den Käufer gleich. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung bis auf Widerruf ermächtigt. Die Befugnis AF Fliegengitter die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Sie kann u.a. ausgeübt werden, wenn der Käufer Zahlungsbedingungen nicht einhält. Der Käufer hat auf Verlangen von AF Fliegengitter unverzüglich alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörigen Unterlagen unverzüglich auszuhändigen, sowie dem Drittschuldner die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Sicherungsrechte von AF Fliegengitter hat der Käufer auf diese Rechte hinzuweisen und AF Fliegengitter umgehend zu informieren. Er ist verpflichtet, die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung solcher Eingriffe, die Kosten von Interventionsprozessen zu tragen, sofern sie nicht von der Gegenseite eingezogen werden können.
8.3. Werden die Waren mit anderen Sachen verarbeitet, erwirbt AF Fliegengitter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu den anderen bearbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Waren mit anderen Sachen vermischt, so erwirbt AF Fliegengitter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu der anderen vermischten Sache. Zum Zeitpunkt der Vermischung ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so hat der Käufer AF Fliegengitter anteilmäßig Miteigentum zu übertragen. Dem Käufer hierdurch entstehende Forderungen tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des Vorbehaltswarenwertes der von AF Fliegengitter gelieferten Ware und gegebenenfalls erbrachten Leistungen an AF Fliegengitter ab, die die Abtretung hiermit annimmt.
Gehört ein Gebäude oder Grundstück, in das Vorbehaltsware von AF Fliegengitter eingebaut bzw. verbunden wird, nicht dem Käufer, so hat er gegenüber dem Eigentümer klarzustellen, dass die Verbindung oder Einfügung der gelieferten Vorbehaltsware nur einem vorübergehenden Zweck dient und auf die Vorbehaltsrechte von AF Fliegengitter hinzuweisen. Auch in diesem Fall tritt der Käufer den ihm gegen den Dritten erwachsenden Vergütungsanspruch in Höhe des Rechnungswertes der von AF Fliegengitter gelieferten Vorbehaltswaren an die dies annehmende AF Fliegengitter ab.
8.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist AF Fliegengitter berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn es finden die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung.
8.5. Übersteigt der Wert der für AF Fliegengitter bestehenden Sicherheiten nicht nur vorübergehend mehr als 120 % gibt AF Fliegengitter auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach Wahl von AF Fliegengitter zurück.
8.6. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von AF Fliegengitter nicht nach, so kann AF Fliegengitter die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Der Erlös der Verwertung ist auf Verbindlichkeiten von AF Fliegengitter anzurechnen, wobei angemessene Verwertungskosten von AF Fliegengitter mit angerechnet werden können.
9. Datenschutz
Die im Rahmen der Bestellung notwendigen Daten werden gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz.
10. Schlussbestimmungen, Sonstiges
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Parteien ist der Sitz von AF Fliegengitter.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in Österreich geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
3. Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bewirkt dies die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Eine solche Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.